Die adjustus PartnerCard - Ihre Vorteile
Mit der adjustus//PartnerCard erhalten Sie:
- Kostenlose Erstberatung* [außer Unternehmen = 50,- EUR (netto)/Erstberatung].
- Unsere fundierte aussergerichtliche Vertretung zu einem
- fixen, streitwertabhängigen Basishonorar, das teilweise deutlich günstiger ist als die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
- kombiniert mit einem Erfolgshonorar für den Erfolgsfall.
Kostenlose Erstberatung | Sie erhalten im Rahmen einer Erstberatung* anhand der von ihnen mitgeteilten Informationen und ggf. eingereichten Unterlagen eine kursorische erste Einschätzung kostenlos [außer Unternehmen = 50,- EUR (netto)/Erstberatung], statt einer möglichen Vergütung von bis zu 190,- EUR (netto) gem. § 34 Abs. 1 S. 3 2. Halbsatz RVG.
Kostenersparnis | Das streitwertabhängige Pauschalhonorar ist durchweg deutlich günstiger als die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Kostensicherheit | Sie wissen genau, welche Kosten im außergerichtlichen Bereich auf Sie zukommen.
Ihre Mehrwerte
Schnelle Reaktion | Wir sichern Ihnen – soweit alle relevanten Informationen und Unterlagen vorhanden sind – im Regelfall eine Erstberatung innerhalb von 2 Werktagen zu, wenn möglich versuchen wir bei ihrem Anruf sofort für Sie erreichbar zu sein.
Durch unsere außergerichtliche Kostenstruktur bestehend aus dem
- Basishonorar, das in jedem Fall der außergerichtlichen Vertretung anfällt, aber bei uns durchweg teils erheblich kostengünstiger ist als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG und dem
- Erfolgshonorar iHv 20 % (netto) des für Sie im Erfolgsfall erreichten geldwerten Vorteils
können Sie sicher sein, dass wir:
- motiviert an die Angelegenheit herangehen, da wir nur kostendeckend entlohnt werden, wenn wir Erfolg haben.
- Ihnen ehrlich sagen, wann sich die Weiterverfolgung nicht lohnt, da das Basishonorar im Normalfall nicht kostendeckend für uns ist, wir Ihnen also schon im eigenen Kosteninteresse sagen können, wenn wir die Erfolgsaussichten als gering einschätzen, statt uns unnötig Arbeit und Ihnen unnötig Kosten zu machen.
Sparen Sie mit adjustus PartnerCard
Da Sie mit der adjustus PartnerCard jetzt nur noch die gerichtliche Vertretung im Rahmen Ihrer Rechtsschutz versichern müssen, erhalten Sie i.d.R. einen deutlich günstigeren Tarif, da sich die Rechtschutzversicherung den außergerichtlichen Teil spart.
So kommen auch Sie günstig zu Ihrem Recht
Kostenlose Erstberatung
Kostenlose Erstberatung | Die mündliche Erstberatung* [bei Vorliegen aller relevanten Informationen/Unterlagen] über ihre möglichen Rechte und Pflichten in einem Umfang von max. 30 Minuten ist kostenlos [außer Unternehmen = 50,- EUR (netto)/Erstberatung – in diesem Stadium erfolgt durch keine Fristüberwachung.]
Basishonorar ab 299 €
Basishonorar | Im Zivilrecht deckt ein Basishonorar, beginnend mit 299,- EUR, unsere gesamte außergerichtliche Tätigkeit ab, wenn kein Erfolg** erzielt werden sollte.
Ab diesem Stadium erfolgt [bei Vorliegen aller notwendigen Informationen/Unterlagen] durch uns eine Fristüberwachung!
Das Basishonorar [Zivilrecht] beträgt:
- 299,- EUR bei einem Streitwert bis 5.000,- EUR [statt bis zu 393,90 EUR gem. RVG]
- 399,- EUR bei einem Streitwert von 5.001,- EUR bis 10.000,- EUR [statt bis zu 725,40 EUR gem. RVG]
- 499,- EUR bei einem Streitwert von 10.001,- EUR bis 20.000,- EUR [statt bis zu 964,60 EUR gem. RVG]
- 699,- EUR bei einem Streitwert von 20.001,- EUR bis 50.000,- EUR [statt bis zu 1.511,90 EUR gem. RVG]
- Individuelle Vereinbarung bei einem Streitwert ab 50.001,- EUR [beginnend ab 1.622,40 EUR gem. RVG]
20 %iger Nachlass | Für strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Angelegenheiten geben wir im Rahmen der Wittum//PartnerCard einen Nachlass von 20 % auf die außergerichtlichen Gebühren gemäß RVG.
Erfolgshonora iHv 20%
Erfolgshonorar iHv 20% | Im Erfolgsfall** berechnen wir im Zivilrecht 20% (netto) des für Sie erzielten geldwerten Vorteils [d.h. der Geltendmachung oder Abwehr einer entsprechenden Forderung].
Das Basishonorar wird auf das Erfolgshonorar angerechnet.
20 %iger Nachlass | Für strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Angelegenheiten geben wir im Rahmen der Wittum//PartnerCard einen Nachlass von 20 % auf die außergerichtlichen Gebühren gemäß RVG.
Rechtsschutzversicherung
Bestehende Rechtschutzversicherung | Wenn Sie eine bestehende Rechtschutzversicherung besitzen können wir eigentlich sofort beginnen.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns kostenlos um die Deckungszusage (auch hierfür könnte gem. RVG eine 0,3 Gebühr berechnet werden).
Ab diesem Stadium übernehmen wir auch die Fristüberwachung.
Neuabschluss Rechtschutzversicherung | Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung besitzen, besteht ggf. noch die Möglichkeit des Abschlusses einer Rechtschutzversicherung. Dies kann – je nach Versicherung – mit einer Wartefrist von 3 Monaten (Einzelfallprüfung) einhergehen. In diesem Stadium erfolgt durch uns keine Fristüberwachung.
Privatpersonen
Die jährliche Verwaltungsgebühr für Privatpersonen beträgt lediglich 20,- EUR inkl. MwSt.
Unternehmen
Wir bieten wir Ihnen für Ihr Unternehmen eine jährliche Verwaltungsgebühr iHv 20,- EUR (netto) an.
Vereine
Die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt lediglich 10,- EUR (netto) pro Mitglied.
Gerichtliche Tätigkeit
Die gerichtliche Tätigkeit beginnt für uns üblicherweise mit der Einreichung der Klageschrift bei Gericht oder ihrer Beauftragung mit der Verteidigung gegen eine Klage.
Option 1 | gesetzliche Vergütung
Im gerichtlichen Verfahren sind wir gesetzlich zu einer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verpflichtet.
Diese zahlt Rechtschutzversicherung oder Sie selbst.
Option 2 | Erfolgshonorar
Im Einzelfall ist auch im gerichtlichen Verfahren ein Erfolgshonorar möglich, sprechen Sie uns an!